Leerrohre zum nachträglichen Einzug von Breitbandkabel sind eine Infrastruktur, die eine spätere Erschließung mit Breitbandtechniken vereinfachen und kostengünstiger gestalten. Die Verlegung von Leerrohren im Rahmen von Bauarbeiten an Landes- und Kreisstraßen bietet daher eine Möglichkeit, ein Leerrohrnetz in Hessen kostengünstig zu erstellen oder auszubauen. Diese Verlegung von Leerrohren kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des kommunalen Straßenbaus gefördert oder im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms mitfinanziert werden.
Der "Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für Breitbandkabel im Rahmen des kommunalen Straßenbaus sowie der Finanzierung im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms" beschreibt die Fördermöglichkeiten für die Verlegung von Leerohren für Breitbandkabel im Rahmen des Straßenbaus.
Neu aufgenommen in der Gigabitrichtlinie des Landes Hessen wurde der Fördertatbestand „Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau. Bei Mitverlegungsmaßnahmen werden die Kosten für die Mitverlegung von Leerrohren und Bestandteilen von passiven Netzen wie zum Beispiel Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt 25.000 Euro.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Nachweise seitens des Antragstellers zu erbringen:
• Projektbeschreibung
• Netzdetailplanung (FTTH/FTTB)
• Planungsunterlagen über die Baumaßnahme zu anderen Zwecken als einen Breitbandausbau
• Planungsunterlagen über die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur im Rahmen dieser Baumaßnahme
• Kostenkalkulation
• Erklärung, dass keine Mitverlegung durch private Unternehmen oder andere Stellen erfolgt