News

Erleichterungen für Mobilfunkmasten und Bauen mit Fertigteilen

Al-Wazir zu Änderung der Bauordnung

Hessen erleichtert den Bau von Wohnhäusern und die Errichtung von Mobilfunkmasten. Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir begrüßte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Er zielt auf eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) in zwei Punkten:


• Mit der Aufnahme der Typengenehmigung in die HBO werden Genehmigungsverfahren, die in Hessen ohnehin schon vielfach entfallen, vereinfacht. Typengenehmigungen gelten für vorgefertigte Häuser oder Baueinheiten „von der Stange“ und decken viele Vorgaben ab, die dann bei der Genehmigung eines konkreten Vorhabens nicht mehr geprüft werden müssen. Das so genannte modulare Bauen gilt deshalb als ein Weg zur rascheren Realisierung. Mit der Übernahme in die HBO setzt Hessen einen Beschluss der Bauministerkonferenz um. „Modulares Bauen ist ein Beitrag, mehr Wohneinheiten schneller fertigzustellen“, erläuterte Al-Wazir. „Dafür machen wir den Weg frei.“

• Mobilfunkmasten bedürfen künftig bis zu einer Höhe von 15 Metern keiner Baugenehmigung mehr. Bisher galt das nur bis zehn Meter. Zudem werden die Abstandsregeln gelockert: Künftig müssen Masten im Außenbereich, also beispielsweise außerhalb von Ortschaften, nur noch einen Abstand von 20 Prozent ihrer Höhe zur Grundstücksgrenze oder anderen Gebäuden wahren – bislang waren es 40 Prozent. Beide Bestimmungen dienen der Erschließung Hessens mit LTE- und später 5G-Standard, auf die sich Landesregierung und Mobilfunkfirmen verständigt haben. „Mobiles Internet ist unerlässlich für Zukunftstechnologien wie Telemedizin und Autonomes Fahren“, sagte der Minister. „Dafür braucht Hessen eine leistungsfähige Infrastruktur.“

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen