Marktplatz Heppenheim
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.breitbandbuero-hessen.de veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.07.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch die BIK BITV-Test Prüfstelle TWIN CUBES GmbH durchgeführten BIK BITV-Test im Januar 2022.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.breitbandbuero-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
  • Die Videos auf den Seiten haben keine Untertitel.
  • Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und Seitenbereiche nicht eindeutig definiert sind.
  • Eingeschränkte Nutzung von Formularen für Screenreader-Nutzer, da Eingabefelder teilweise nicht mit ihrer Beschriftung verknüpft sind.
  • Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
  • Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
  • Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
  • Bei starker Vergrößerung sind nicht immer alle Seitenelement komplett sichtbar.
  • Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar, z. B. lassen sich Menüs nicht öffnen und der Tastaturfokus ist nicht durchgehend sichtbar. Die Reihenfolge bei Tastaturnavigation ist nicht immer schlüssig.
  • Bewegte Inhalte, z. B. Bildergalerien können nicht durch den Nutzer angehalten werden.
  • Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
  • Eingeschränkte Nutzung für Screenreader-Nutzer, da Art und Zustand von Elementen nicht korrekt ausgegeben werden.
  • Bewegte Inhalte können durch den Nutzer nicht pausiert werden.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2022 vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs unter Publikationen. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson:

Christoph Hahn
Fachgebietsleiter Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation im Breitbandbüro Hessen
Hessen Trade & Invest GmbH
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 950178475
E-Mail: christoph.hahn@htai.de

Zum Formular „Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de