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Bekanntmachung der Angebotsaufforderung zum Kauf landeseigener Leerrohre für die Breitbandversorgung

Das Land Hessen - vertreten durch Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - bietet allen Interessenten, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, Leerrohre für den Auf- und Ausbau der Breitbandversorgung zum Kauf an. Die Hessen Trade & Invest GmbH, Breitbandbüro Hessen, ist zur Vorbereitung des Verkaufs bevollmächtigt.

Bei der in der Landesstraße verlegten Leerrohrstrecke handelt es sich um drei Leerrohre PE-HD-Rohre mit den Außendurchmessern und Wandstärken 50 mm x 4,6 mm. Die Leerrohre liegen im Werra-Meißner-Kreis und tragen die Hessen Mobil-Kennzeichnung HID 21322.

Zum Verkauf angeboten werden diese Leerrohre gemäß des im Online-Speicher der HTAI zum Download eingestellten Produktblatts, das weiterführende Informationen enthält. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage des ebenso dort zum Download eingestellten Vertragsentwurfs.

Der Zugang zum Online-Speicher kann über die E-Mail-Adresse torsten.lex@htai.de angefordert werden.

Der Mindestkaufpreis für die Leerrohre beträgt 62.439,79 Euro. Der vorgenannte Mindestkaufpreis ist ein Endpreis.

Angebote unterhalb dieses Mindestkaufpreises werden vom Verkaufsverfahren ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Abgabe eines ersten Angebotes ist bis zum 18.04.2018, 14.00 Uhr, befristet. Diese Angebote werden bis zum 20.04.2018 gesichtet. Nach Sichtung werden alle Bieter, sofern es mehr als einen Bieter gibt, am 20.04.2018 informiert, ob ihre Angebote unterhalb des jeweils höchsten Angebotes liegen oder nicht. Hiernach besteht nochmals für alle Bieter, die ein erstes Angebot abgegeben haben, die Möglichkeit, ein weiteres Angebot bis zum 25.04.2018, 14.00 Uhr, abzugeben.

Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wird angenommen, wobei sich die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nach der Höhe des angebotenen Preises richtet.

Nach Auswertung aller Angebote verhandelt das Land Hessen mit demjenigen Bieter, der den höchsten Kaufpreis angeboten hat, über den Abschluss eines endgültigen Kaufvertrages. Kommt eine Einigung über einen Vertragsschluss mit einem Bieter nicht zustande, kann das Land Hessen mit dem jeweils nächstplatzierten Bieter über einen Vertragsschluss verhandeln.

Angebote können ausschließlich über das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Angebotsformular eingereicht werden. Die Angebote müssen zu den o. g. Fristen bei der Hessen Trade & Invest GmbH, Breitbandbüro Hessen, z. Hd. Herrn Torsten Lex, Konradinerallee 9, 65189 Wiesbaden, eingegangen sein. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bieter. 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung                           

AZ : IV 6 - 090-90-70-40