Digitale Dorflinde - WLAN Förderung Hessen

WLAN-Förderung für hessische Kommunen

Ob in der Arbeitswelt oder im Privatleben – die zurückliegenden Jahre der Corona-Pandemie haben wie ein Booster für die Digitalisierung in allen Lebensbereichen gewirkt. So ist beispielsweise mobiles Arbeiten zu einem festen Bestandteil des Alltags vieler Bürgerinnen und Bürger geworden und wird sich auch weiterhin großer Beliebtheit erfreuen.

Eine notwendige Voraussetzung hierfür sind – neben einem flächendeckenden Mobilfunknetz – stabile, sichere und leicht zugängliche WLAN-Netze. Von diesen profitieren aber nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer. Denn auch Gewerbetreibenden eröffnen sich durch die gesteigerte Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums neue Umsatz- und Marketingmöglichkeiten und die Ortskerne gewinnen an Attraktivität.

Der Ausbau von frei zugänglichen öffentlichen WLAN-Infrastrukturen ist aus diesem Grund wichtiges Ziel der Gigabitstrategie für Hessen. Das durch die Landesregierung aufgelegte WLAN-Förderprogramm „Digitale Dorflinde – WLAN-Förderung Hessen“ hat das Ziel, den WLAN-Ausbau, insbesondere in den ländlichen Regionen, voranzutreiben.

Zu einer echten Erfolgsgeschichte hat sich seit 2018 das Förderprogramm „Digitale Dorflinde – WLAN-Förderung für hessische Kommunen“ entwickelt. Allein in den ersten vier Jahren seines Bestehens hat das Land 3.000 Hotspots bewilligt, die Nutzer haben bis Ende 2022 mehr als 20 Millionen mal auf sie zugegriffen.

Um diese Erfolgsgeschichte auch in Zeiten steigender Kosten fortzuschreiben, haben wir die Förderung je Hotspot auf 1.500 Euro erhöht. Gleichzeitig ist nun pro Kommune die Förderung von bis zu 40 Hotspots möglich, sodass sich das maximale Gesamtfördervolumen auf 60.000 Euro verdreifacht.

Nutzen deshalb auch Sie die attraktiven Förderkonditionen, um ein offenes WLAN-Netz für Ihren Ort zu schaffen oder Ihr bereits bestehendes Netz weiter auszubauen.

Weiterführende Informationen

Zuwendungszweck

  • Gefördert wird der Ausbau des drahtlosen Internets, also die Errichtung von WLAN-Hotspots.
  • Die Hotspots sind an relevanten öffentlichen Standorten zu errichten. Zu diesen zählen beispielsweise Marktplätze, Schwimmbäder, Bibliotheken oder touristische Standorte.
  • Auch die WLAN-Ausleuchtung öffentlich zugänglicher Bereiche in sozialen Einrichtungen wie bspw. Krankenhäusern oder Pflege- und Jugendeinrichtungen ist förderfähig.

Fördervolumen und Mittelherkunft

  • Je Gebietskörperschaft werden bis zu 40 Hotspots mit einem durchschnittlichen Höchstbetrag von 1.500 Euro gefördert. Die Fördersumme beträgt demnach maximal 60.000 Euro.
  • Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Das Mittelkontingent wird von der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung bereitgestellt.

Antragsberechtigt

  • sind alle hessischen Gebietskörperschaften sowie
  • privatrechtlich organisierte Gesellschaften in ausschließlich öffentlicher Eigentümerschaft.

Verfahren

  • Die Antragsteller können die Installation von WLAN-Hotspots aus einem vom Land bereitgestellten Rahmenvertrag abrufen und benötigen daher keine eigene Ausschreibung.
  • Als zentrale Ansprechstelle dient das WLAN-Kompetenzzentrum beim Breitbandbüro Hessen.
  • Anträge können fortlaufend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden.

Eine Übersicht der Hotspots, die im Zuge des Förderprojekts bereits eingerichtet worden sind, finden Sie unter www.hessen-wlan.de.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen ist.

Weiterführende Dokumente

Flyer zum WLAN-Förderprogramm Digitale Dorflinde

Flyer zum WLAN-Förderprogramm Digitale Dorflinde

Erscheinungsdatum

08.11.2022

herunterladen (PDF, 655,36 KIB)