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Merkblatt "Mindertiefe Verlegung gemäß § 127 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz"

Zur Unterstützung und Orientierung der hessischen Kommunen hat das Breitbandbüro Hessen deshalb eine Handreiche entwickelt, welche die in der Praxis relevanten Gesichtspunkte (vor allem die Art der Mehrkosten, die Abgrenzung zu Instandsetzungskosten, Sicherungsmöglichkeit, Verjährung) grundhaft darstellen.

Merkblatt "Mindertiefe Verlegung gemäß § 127 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz"

Erscheinungsdatum

27.08.2025