Leerrohre zum nachträglichen Einzug von Breitbandkabeln sind eine Infrastruktur, die eine spätere Erschließung mit Breitbandtechniken vereinfachen und kostengünstiger gestalten. Die Verlegung von Leerrohren im Rahmen von Bauarbeiten an Landes- und Kreisstraßen bietet daher eine Möglichkeit, ein Leerrohrnetz in Hessen kostengünstig zu erstellen oder auszubauen. Diese Verlegung von Leerrohren kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des kommunalen Straßenbaus gefördert oder im Rahmen des Landesstraßenbauprogramms mitfinanziert werden.

Förderung der Verlegung von Leerrohren für Breitbandkabel
Neu aufgenommen in der Gigabitrichtlinie des Landes Hessen wurde der Fördertatbestand „Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau“. Bei Mitverlegungsmaßnahmen werden die Kosten für die Mitverlegung von Leerrohren und Bestandteilen von passiven Netzen wie zum Beispiel Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt 25.000 Euro.
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Nachweise seitens des Antragstellers zu erbringen:
• Projektbeschreibung
• Netzdetailplanung (FTTH/FTTB)
• Planungsunterlagen über die Baumaßnahme zu anderen Zwecken als einen Breitbandausbau
• Planungsunterlagen über die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur im Rahmen dieser Baumaßnahme
• Kostenkalkulation
• Erklärung, dass keine Mitverlegung durch private Unternehmen oder andere Stellen erfolgt
• Erklärung, dass die geplante Mitverlegung von Leerrohren bedarfsgerecht erfolgt.
Monitoring-System Bundesrahmenregelung Leerrohre
Alle Akteure der öffentlichen Hand, die Projekte nach der Bundesrahmenregelung Leerrohre gefördert haben, sind verpflichtet, ihre Beihilfeleistungen dem Breitbandbüro des Bundes zu Monitoringzwecken gegenüber der Europäischen Kommission zu melden. Die Meldungen sind jährlich bis zum 28. Februar eines Jahres abzugeben.
Hierzu steht das Online-Monitoring-System des Projektträgers zum „Graue-Flecken-Förderprogramm“ zur Verfügung, über das sich die Akteure der öffentlichen Hand registrieren und ihre Meldungen übermitteln können.
Für Fragen steht der bundesseitige Projektträger unter Tel. 030 30221831199 oder per E-Mail unter info@aconium.eu gerne zur Verfügung. Zudem sind weitere Informationen der Website des Projektträgers zu entnehmen.
Verpachtung und Verkauf kommunaler Leerrohre in Hessen - Kurzleitfaden zur Leerrohrförderung des Landes Hessen
Der vorliegende Kurz-Leitfaden dient als kompakte Handreichung zur konkreten Weitergabe von Leerrohren. Hier werden zunächst die grundsätzlichen Möglichkeiten der Weitergabe geschildert und sodann der rechtliche Rahmen im Überblick dargelegt. Im Anschluss folgen Hinweise zur konkreten praktischen Umsetzung. Diese Hinweise leisten Hilfestellung bei den gängigen Problemen der Weitergabe – darüber hinaus müssen stets die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
