Publikationen

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 1: Merkblatt Beratungsleistungen

Zur Umsetzung der Fördermaßnahme im Mietmodell können Zuwendungsempfänger Beratungsleistungen beauftragen, die auch förderfähig sind. Wichtig für die Förderung ist allerdings, dass die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwar vor Erhalt des Fördermittelbescheids ausgeschrieben werden sollten, eine Bezuschlagung aber erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen kann.Die Leistungen des Beraters können in verschiedene Lose aufgeteilt werden. Eine mögliche Losteilung definiert diese Musterleistungsbeschreibung. Aber auch andere Aufteilung der Lose, z. B. getrennt nach juristischen und technischen Leistungen, ist möglich. Der Zuwendungsempfänger hat die Möglichkeit, auch nur ein Teil der hier beschriebenen Leistungen auszuschreiben.

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 1: Merkblatt Beratungsleistungen

Erscheinungsdatum

28.09.2020