Publikationen

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 2: Merkblatt Planungsleistungen

In der Bauauftragsvariante des Mietmodells muss der Zuwendungsempfänger vor der baulichen Umsetzung einen Planer beauftragen. Die Ausschreibung der Planungsleistungen muss spätestens sechs Monate nach dem Zuwendungsbescheid beginnen und die Kompetenzstelle Mobilfunk darüber formlos in Kenntnis gesetzt werden. Ist 12 Monate nach Bewilligung noch immer keine Ausschreibung erfolgt und wurde diese Frist auf Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen auch nicht verlängert, wird der Zuwendungsbescheid gegenstandlos.Die Arbeitsgrundlage für das Ingenieurbüro ist das vom Funknetzplaner erarbeitete funktechnische Konzept und erfolgt auf der vorvertraglich gesicherten Liegenschaft. Es ist darauf zu achten, dass sich die Leistungen des Planers von den Leistungen des begleitenden Beraters abgrenzen.

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 2: Merkblatt Planungsleistungen

Erscheinungsdatum

28.09.2020