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Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 3: Musterdokument Konzessionärsleistungen

Ist die Wahl auf die Baukonzessionsvariante gefallen, schreibt die Kommune den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur. Der Konzessionär muss bei der Abgabe seines Gebots im Ausschreibungsverfahren die Kalkulation zum Bau der passiven Infrastruktur sowie die Kalkulation zum laufenden Betrieb vorlegen.Der nachfolgende Leistungskatalog bietet eine Übersicht derjenigen Leistungen, die vom Konzessionär im Rahmen der Vertragserfüllung zu erbringen sind. Der Leistungskatalog ist selbst nicht Vertragsbestandteil und hat keine konstitutive Wirkung. Die katalogisierten Leistungen stellen lediglich einen Überblick über einige der wesentlichen Leistungen dar. Der Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gehen die vertraglichen Bestimmungen stets vor.

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Anlage 3: Musterdokument Konzessionärsleistungen

Erscheinungsdatum

28.09.2020